Das Südtiroler Fördermodell ist an andere europäische Fördersysteme angelehnt. Förderanträge werden nach kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien evaluiert. Insbesondere werden geplante Investitionen in Südtirol berücksichtigt, ein Regionaleffekt von mindestens 150 % der Fördersumme ist verpflichtend.
Der Fonds ist jährlich mit 4 Millionen Euro ausgestattet. Es gibt drei Einreichtermine („Calls“) im Jahr für die Antragstellung; diese kann ausschließlich online über das IDM-Onlineportal erfolgen. Förderungen werden in Form von nicht rückzahlungspflichtigen Finanzierungen gewährt und in mehreren Raten ausbezahlt.
Produzenten können unabhängig vom Ort ihres Firmensitzes einen Förderantrag stellen. Bei Koproduktionen stellt in der Regel der majoritäre Partner den Antrag. Eine Ausnahme bilden internationale Koproduktionen mit italienischer Beteiligung, bei denen der italienische Koproduktionspartner den Antrag stellen muss, sowie bei Produktionen mit Südtiroler Beteiligung, bei denen die Südtiroler Produktionsfirma den Antrag stellt.